Verfügungsfonds

I-2 Verfügungsfonds Innenstadt


Maßnahmenziele:

- Unterstützung von privatem Engagement bei der Umsetzung von Projekten und Initiativen

- Stärkung und Aufwertung der Innenstadt

Das Stadtmarketing Heiligenhaus mit seinen fünf Arbeitskreisen hat in der Vergangenheit bereits eine Vielzahl an Projekten und Maßnahmen initiiert, die zur Stärkung der Innenstadt beigetragen haben. Um diese Initiativen sowie darüber hinaus weiteres privates und bürgerschaftliches Engagement zu fördern, bietet der Verfügungsfonds ein Budget zur finanziellen Unterstützung. Er dient primär dem Zweck, lokale Akteure zur Mitwirkung zu aktivieren und kleinteilige gemeinschaftliche Projekte, Aktionen oder Maßnahmen anzustoßen und umzusetzen.

Mit der Aufnahme in das Bund-/Länderprogramm der Städtebauförderung „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ im Oktober 2024 wurde die mehrjährige Umsetzung dieser ISEK-Maßnahme in die Wege geleitet.

In diesem Zuge wird ein Verfügungsfonds eingerichtet, mit dem privat initiierte Maßnahmen zur Attraktivierung der Heiligenhauser Innenstadt gefördert werden können. Alle in Heiligenhaus tätigen Einrichtungen, Vereine, Institutionen oder auch einzelne engagierte Bewohner:innen (natürliche und juristische Personen) haben die Möglichkeit, mit ihren Ideen, Aktionen und Projekten an der Umsetzung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes aktiv mitzuwirken und zur Umsetzung ihrer Ideen Fördermittel aus dem Verfügungsfonds zu beantragen. Für den Verfügungsfonds steht ein öffentlich gefördertes Budget in Höhe von bis zu 25.000 € jährlich über den gesamten Förderzeitraum bis voraussichtlich 2029 zur Verfügung. Bis zu 50 % der Kosten werden nach Abschluss der Maßnahme und nach Prüfung des Verwendungsnachweises erstattet.

Der Verfügungsfonds unterstützt Maßnahmen und Projekte, die in möglichst kurzen Zeiträumen realisiert werden können und einen nachweisbaren nachhaltigen Nutzen für die Heiligenhauser Innenstadt haben. Bewerben können sich unter anderem aktive Einrichtungen, Vereine und weitere Akteure.

Gefördert werden können unter anderem folgende Maßnahmen:


Maßnahmen zur Aufwertung des Stadtbildes (z.B. Begrünung, Möblierung)

Belebung der zentralen Einkaufslage (z.B. durch Mitmachaktionen oder Veranstaltungen)

Maßnahmen zur Imagebildung

Maßnahmen zur wirkungsvollen Öffentlichkeitsarbeit (Kunstaktionen)

Es gibt vielfältige Ideen und Umsetzungsmöglichkeiten; die Projekte sollen jedoch zur Aufwertung der Heiligenhauser Innenstadt bzw. zur Stärkung der Identifikation beitragen.

Die notwendige Voraussetzung zur Einrichtung eines Verfügungsfonds ist eine kommunale Verfügungsfondsrichtlinie, welche Ziel, Zweck, Inhalte und Rahmenbedingungen festlegt. Die Verfügungsrichtlinie wurde im Dezember 2024 vom Rat der Stadt Heiligenhaus beschlossen.

Antragsformulare für Ideengeber können ab Anfang März über die Homepage heruntergeladen oder bei der Zentrenmanagerin Alexandra Ulmen (ulmen@cima.de) oder unter 0162/2120933 angefragt werden.

Alexandra Ulmen steht bereits jetzt jeden Dienstag im Büro des Zentrenmanagements auf der Hauptstraße 166 für Beratungsgespräche und für Informationen zum Verfügungsfonds zur Verfügung; vereinbaren Sie gerne Ihren persönlichen Beratungstermin. Auch Interessenten für das Entscheidungsgremium können sich im Zentrenmanagementbüro erkundigen und melden.


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