O/N-F4 Zielgruppenspezifische Freizeit- und Veranstaltungsangebote
(Verfügungsfonds zur aktiven Mitwirkung der Bewohnerschaft)
"Wir vereinen Zielgruppen und verknüpfen aktiv Bewegung, Freizeit und integrative Angebote."
Maßnahmenziele:
- Stärkung der Freizeitfunktion des Stadtteils
- Ausweitung des Veranstaltungsangebotes für unterschiedliche Zielgruppen
- Schaffung von Anreizen zur Begegnung und sozialem Austausch
Im Stadtteil Nonnenbruch werden bereits regelmäßig Freizeit- und Veranstaltungsformate angeboten, wie z.B. das Fest der Nationen im Nonnenbruch. Diese basieren auf großem ehrenamtlichem Engagement einzelner Personen und sollen auch in Zukunft weitergeführt und durch weitere gemeinschaftsfördernde Formate ergänzt werden.
Vereine, das Stadtmarketing, kirchlichen/karitativen Trägern und/oder anderen Institutionen und Personen können Veranstaltungsformate initiieren, die über einen eigens aufzustellenden Verfügungsfonds zur aktiven Mitwirkung der Bewohnerschaft finanziell unterstützt werden können.
Es sollen für alle Generationen Angebote geschaffen sowie generationen- und zielgruppenübergreifende Formate initiiert werden, um die nachbarschaftliche Begegnung und den sozialen Austausch in den Quartieren zu fördern. Hierzu zählen etwa Freizeit- und Bewegungsangebote, wie z.B. ein Sport- und Bewegungstag, Ferienaktionen für je 1-2 Tage oder auch eine Herbst- und Halloweenparty mit Bastelaktion.
Die notwendige Voraussetzung zur Einrichtung eines Verfügungsfonds ist eine Richtlinie für die Vergabe von Mitteln aus dem Verfügungsfonds. In der Richtlinie sind neben den Zielsetzungen die Verfahrensabläufe, das zuständige Gremium und die entsprechenden Fördersätze aufgeführt. Die Richtlinie befindet sich aktuell noch in Aufstellung.
Die Entscheidung über umzusetzende Projekte trifft ein lokales Akteurs- oder Entscheidungsgremiums, welches noch aus Akteuren des Stadtteils zu bilden ist. Die Betreuung und Organisation des Projektes erfolgt über das Stadtteilmanagement. Eine Kombination mit dem Gremium des allgemeinen Verfügungsfonds ist beabsichtigt.
Nach Beauftragung des Stadtteilmanagements erfolgt die Vorstellung beider Verfügungsfonds in der Öffentlichkeit.
Sobald die Richtlinie vorliegt, werden hier nähere Informationen dazu veröffentlicht, wie und ab wann Anträge gestellt werden können.