I-A4 Gestaltungsleitfaden
Maßnahmenziele:
- Erarbeitung eines ganzheitlichen Konzeptes als Grundlage für gestalterische Maßnahmen im öffentlichen Raum wie auch an privaten Gebäuden
- Sicherstellung eines qualitativ hochwertigen, identitätsstiftenden und zugleich funktionalen öffentlichen Raums unter Berücksichtigung von nachhaltigen und stadtklimatischen Aspekten
- Schaffung der Grundlagen für die Umsetzung des Hof- und Fassadenprogramms
Die Innenstadt von Heiligenhaus verfügt über eine Vielzahl gestalterischer Qualitäten, welche für zukünftige Generationen zu sichern und gezielt weiterzuentwickeln sind. Ein attraktives Stadtbild ist ein bedeutender Standortfaktor für den lokalen Einzelhandel und die Gastronomie. Um auch in Zukunft wettbewerbsfähig zu bleiben, gilt es den Gebäudebestand der Innenstadt durch aktive Einbindung privater Akteure und gezielte Maßnahmen aufzuwerten, um seine stadtbildprägende Wirkung voll entfalten zu können.
Für ein ansprechendes Stadtbild und die dafür notwendigen Aufwertungsmaßnahmen sind gestalterische Leitlinien sinnvoll und wichtig. Auf diese Weise können die im Laufe der Jahre entstandenen gestalterischen Defizite abgebaut und eine attraktive Weiterentwicklung der Innenstadt von Heiligenhaus
gezielt eingeleitet werden.
Aktuell befindet sich der Gestaltungsleitfaden noch in der Erarbeitung. Hierzu führte die Stadt Heiligenhaus zwei Workshops, davon einer in Form eines gemeinsamen Stadtsparziergangs, mit den Arbeitskreisen des Stadtmarketings, der Politik sowie ausgewählten Eigentümern, Architekten und Einzelhändlern durch.
Der Gestaltungsleitfaden gibt Ihnen als private Bauherr:innen, Eigentümer:innen und Gewerbetreibende einen Handlungsrahmen in Form von Empfehlungen zum Umgang mit der wertvollen Bausubstanz vor, u.a. zu Werbeanlagen an Gebäuden, Fassadengestaltung/-gliederung, Dachgestaltung, Gestaltung von Schaufensterzonen, Einfriedigungen und Möblierung der Außengastronomie. Darüber hinaus wird der Gestaltungsleitfaden auch bei zukünftigen städtischen Projekten der Stadt Heiligenhaus beachtet.
Im Rahmen dieses Gestaltungsleitfadens wird ein Mindestschutz für das Stadtbild definiert und auf offensichtliche, imageschädigende »Verunstaltungen« hingewiesen. In diesem Sinne sind alle dazu aufgerufen, durch Engagement und Dialogbereitschaft an der gestalterischen Aufwertung der Heiligenhauser Innenstadt mitzuwirken und neue, positive Impulse zu setzen. Dabei ist das Zusammenspiel von privaten Akteuren und der öffentlichen Hand besonders bedeutsam.
Zudem bildet der Gestaltungsleitfaden eine wichtige Grundlage und Richtschnur für die Bewilligung von Fördergeldern. Der Gestaltungsleitfaden gilt als Grundlage, insbesondere für das Hof- und Fassadenprogramm und den Verfügungsfonds. Ist es beabsichtigt entsprechende Fördergelder abzurufen, sind die im Gestaltungsleitfaden aufgeführten Leitlinien zu beachten. Steht eine Maßnahme im Widerspruch zu den Leitlinien so können Fördergelder nicht in
Anspruch genommen werden.
Um mehr über das Hof- und Fassenprogramm oder den Verfügungsfond zu erfahren klicken Sie hier: