Verfügungsfonds

O/N 2 Verfügungsfonds Nonnenbruch


Maßnahmenziele:

- Unterstützung von privatem Engagement bei der Umsetzung von Projekten und Initiativen

- Stärkung und Aufwertung des Stadtteils

Das Stadtmarketing Heiligenhaus mit seinen fünf Arbeitskreisen hat in der Vergangenheit bereits eine Vielzahl an Projekten und Maßnahmen initiiert, die zur Stärkung der Innenstadt sowie der Stadtteile Oberilp und Nonnenbruch beigetragen haben. Um diese Initiativen sowie darüber hinaus weiteres privates und bürgerschaftliches Engagement zu fördern, bietet der Verfügungsfonds ein Budget zur finanziellen Unterstützung. Er dient primär dem Zweck, lokale Akteure zur Mitwirkung zu aktivieren und kleinteilige gemeinschaftliche Projekte, Aktionen oder Maßnahmen anzustoßen und umzusetzen.

Der Verfügungsfonds, von dem u. a. Gewerbetreibende, Immobilieneigentümer:innen und weitere lokale Akteure (z. B. Vereine) profitieren können, wird sowohl durch private als auch die öffentliche Hand getragen. In der Regel setzt er sich zu mindestens 50 % aus Mitteln von Wirtschaft, Immobilien- und Standortgemeinschaften oder Privatpersonen und zu maximal 50 % aus öffentlichen Finanzmitteln (Städtebauförderungsmittel von Bund, Land und Eigenanteil der Kommune) zusammen.

Der Verfügungsfonds unterstützt Maßnahmen und Projekte, die in möglichst kurzen Zeiträumen realisiert werden können und einen nachweisbaren nachhaltigen Nutzen für den Heiligenhauser Stadtteil haben. Bewerben können sich unter anderem aktive Einrichtungen, Immobilien- und Standortgemeinschaft, Vereine und weitere Akteure.

Gefördert werden können unter anderem folgende Maßnahmen:


Maßnahmen zur Aufwertung des Stadtbildes
(z.B. Begrünung, Möblierung, Aktionen zur Freiraumgestaltung)

Belebung zentraler Treffpunkte im Stadtteil
(z.B. durch Mitmachaktionen oder Veranstaltungen)

Maßnahmen zur Qualifizierung der Bürgerbushaltstellen (z.B. Sitzgelegenheiten, Unterstände)

Maßnahmen zur Imagebildung

Maßnahmen zur wirkungsvollen Öffentlichkeitsarbeit

Die notwendige Voraussetzung zur Einrichtung eines Verfügungsfonds ist eine kommunale Verfügungsfondsrichtlinie, welche Ziel, Zweck, Inhalte und Rahmenbedingungen festlegt. Diese befindet sich aktuell noch in Aufstellung.

Sobald diese vorliegt, werden hier nähere Informationen dazu veröffentlicht, wie und ab wann Anträge gestellt werden können. Die Anträge werden dann durch ein noch zu bildendes lokales Gremium entschieden.


Downloads:

Die entsprechenden Unterlagen werden hier veröffentlicht.

gefördert durch:


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