I-D1 Einrichtung einer temporären Fußgänerzone
"Wir ermöglichen eine nachhaltige und intermodale Mobilität."
Maßnahmenziele:
- Verkehrsberuhigung der Hauptstraße an den stark frequentierten Markttagen
- Evaluierung der Perspektive zur Einrichtung einer temporären Fußgängerzone (»Experiment«)
- Förderung einer nachhaltigen Mobilität
- Steigerung der Aufenthaltsqualität
Die Hauptstraße war im Bereich der Innenstadt lange Zeit geprägt von einer hohen Verkehrsbelastung durch Durchfahrts-, Anfahrts- und Lieferverkehre. Mit dem Bau der nördlichen Entflechtungsstraße (Westfalenstraße) konnte der Durchgangsverkehr erfolgreich umgeleitet werden, sodass die Hauptstraße als Einkaufsstraße umgestaltet werden konnte und im Ergebnis deutlich an Aufenthaltsqualität gewonnen hat. Die Hauptstraße ist aber weiterhin für den motorisierten Verkehr passierbar und somit grundsätzlich zur Durchfahrt geeignet.
Zur Förderung der Aufenthaltsqualität im zentralen Versorgungsbereich soll die Hauptstraße an besonders stark frequentierten Tagen temporär als Fußgängerzone gewidmet werden.
Angedacht ist eine Sperrung für den motorisierten Verkehr an Markttagen sowie bei Festen und Veranstaltungen, wenn die Besucherzahlen der Innenstadt besonders hoch sind. Hierdurch sollen Konflikte mit dem motorisierten Verkehr reduziert werden. Für den öffentlichen Nahverkehr, Taxen und den Radverkehr bleibt die Hauptstraße auch während der temporären Einrichtung der Fußgängerzone passierbar. Damit bleibt die Innenstadt insbesondere für mobilitätseingeschränkte Personen erreichbar.
Die Maßnahme wird aufgrund eines ablehnenden Beschlusses des Mobilitätsausschuss vom 23.04.2024 nicht weiter verfolgt.