O/N-F8: Errichtung eines Bike-Parks
"Wir vereinen Zielgruppen und verknüpfen aktiv Bewegung, Freizeit und integrative Angebote."
Maßnahmenziele:
- Umsetzung der Ergebnisse einer Jugendbeteiligung
- Stärkung der Freizeitfunktion der beiden Stadtteile
- Ausweitung des Veranstaltungsangebotes für unterschiedliche Zielgruppen
- Schaffung von Anreizen zur Begegnung und sozialem Austausch
- Schaffung eines Alleinstellungsmerkmals im Kreis Mettmann
Auf einer Freifläche südlich des Heljensbades, östlich des Wohngebiets Selbeck soll ein Bike-Park errichtet werden. Die Fläche bietet auf über 29.000 m² ein hohes Potenzial für ein neues Freizeitareal. Durch die Nähe zum Heljensbad können Synergieeffekte genutzt werden und es kann ein räumlicher Schwerpunkt für Freizeitangebote im Quartier gesetzt werden.
Im Zuge der Planung fand zunächst eine Jugendbeteiligung statt, in der erste Ideen gesammelt werden konnten. Die bereits vorhandene, aktive Mountainbike- und Dirt-Bike-Szene konnte sich so in das Projekt einbringen. Anschließend wurde eine detaillierte Konzeption ausgearbeitet, die auf den örtlichen Rahmenbedingungen, der Topographie sowie den Beteiligungsergebnissen beruht.
Der Bike-Park soll eine Aufenthaltsfläche und einen Übungsparcours im Eingangsbereich erhalten und durch einen Pumptrack, Uphill Trail, Single Trail, Flowtrail und eine Jumpline ergänzt werden.
Mittels der unterschiedlichen Trails ist der Bike-Park so konzipiert, dass er für verschiedene Sportarten und Erfahrungsniveaus genutzt werden kann. Der Bike-Park wird ergänzt um einen Single-Trail, der bis ins Angertal führt und somit auch außerhalb des Siedlungsbereichs für abwechslungsreiche Fahrten sorgt.
Der neue Bike-Park soll ein Alleinstellungsmerkmal im Kreis Mettmann darstellen, da in der Region ein ähnliches Angebot bisher noch nicht besteht. Zudem bietet das Projekt einen gesellschaftlichen Mehrwert und kann – in Verbindung mit den Maßnahmen im Bereich des Heljensbads – einen neuen Treffpunkt darstellen.
Die Finanzierung soll mit Mitteln der Städtebauförderung ermöglicht werden. Hierzu beantragte die Stadt Heiligenhaus im Jahr 2023 auf Basis eines Vorentwurfs die entsprechenden Fördergelder. Sobald der Förderbescheid vorliegt kann mit der vertiefenden Planung und Realiserung der Maßnahme begonnen werden.