O/N-F4 Zielgruppenspezifische Freizeit- und Veranstaltungsangebote
(Verfügungsfonds zur aktiven Mitwirkung der Bewohnerschaft)

"Wir vereinen Zielgruppen und verknüpfen aktiv Bewegung, Freizeit und integrative Angebote."


Maßnahmenziele:
- Stärkung der Freizeitfunktion des Stadtteils
- Ausweitung des Veranstaltungsangebotes für unterschiedliche Zielgruppen
- Schaffung von Anreizen zur Begegnung und sozialem Austausch

Im Stadtteil Nonnenbruch werden bereits regelmäßig Freizeit- und Veranstaltungsformate angeboten, wie z.B. das Fest der Nationen im Nonnenbruch. Diese basieren auf großem ehrenamtlichem Engagement einzelner Personen und sollen auch in Zukunft weitergeführt und durch weitere gemeinschaftsfördernde Formate ergänzt werden.

Mit der Aufnahme in das Bund-/Länderprogramm der Städtebauförderung „Sozialer Zusammenhalt“ wurde die mehrjährige Umsetzung der ISEK-Maßnahmen im Nonnenbruch in die Wege geleitet.

In diesem Zuge wird ein Verfügungsfonds eingerichtet, mit dem generationen- und zielgruppenübergreifende Freizeit- und Veranstaltungsangebote geschaffen werden, um die nachbarschaftliche Begegnung, den sozialen Austausch sowie Teilhabe und Identifikation im Quartier zu fördern und allgemein die aktive Mitwirkung der Bewohnerschaft durch z.B. Mitmachaktionen und Workshops zu stärken.

In Heiligenhaus tätige Einrichtungen, Vereine, Institutionen oder auch einzelne engagierte Bewohner:innen (natürliche und juristische Personen) haben die Möglichkeit, mit ihren Ideen, Aktionen und Projekten an der Umsetzung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes aktiv mitzuwirken und zur Umsetzung ihrer Ideen Fördermittel aus dem Verfügungsfonds zu beantragen.

Dieser Verfügungsfonds wird zu 100 % aus Mitteln der Städtebauförderung von Bund, Land und der Stadt Heiligenhaus finanziert. Hierfür steht ein Budget in Höhe von bis zu 6.000 € jährlich über eine Laufzeit von voraussichtlich 6 Jahren, in Summe 36.000 €, zur Verfügung. Sollte dieses Jahresbudget nicht innerhalb eines Jahres ausgeschöpft werden, wird die Projektlaufzeit so lange verlängert, bis entweder das Gesamtbudget ausgeschöpft ist oder der Durchführungszeitraum am 31.12.2034 endet.

Notwendige Voraussetzung zur Einrichtung dieses Verfügungsfonds ist eine kommunale Verfügungsfondsrichtlinie, welche die Ziele, den Verwendungszweck, den finanziellen Umfang sowie die Regelungen, auf deren Grundlage über die Vergabe der Fondsmittel entschieden wird, festlegt. Die Richtlinie wurde im Juli 2026 vom Rat der Stadt Heiligenhaus beschlossen.

Die Entscheidung über umzusetzende Projekte trifft ein Entscheidungsgremium, welches sich aus örtlichen Akteuren, insb. aus der Bewohnerschaft, dem Stadteilmanagement und der Verwaltung zusammensetzt.

Ziele des Verfügungsfonds:


generationen- und zielgruppenübergreifende Freizeit- und Veranstaltungsangebote

nachbarschaftliche Begegnung

Mitmachaktionen und Workshops

nachbarschaftliche Begegnung und den sozialer Austausch

Teilhabe und Identifikation mit dem Stadtteil


Für Beratung, Projektideen und Kooperationsanfragen stehen Ihnen zur Verfügung:
Alexander Dalhoff (Projektleiter), Eike Lamster (Quartiersarchitekt), Marco Barczewski (Stadtteilmanager)

vom:
Stadtteilmanagement Nonnenbruch

im:
Familien- und Stadtteilzentrum „Zauberwelt"
Werkerhofplatz 2
42579 Heiligenhaus
Mail: nonnenbruch@stadt-handel.de

Sprechzeiten
donnerstags 12:00 Uhr bis 16:00 Uhr
oder nach Terminvereinbarung

Foto vom Projektleiter, Quartiersarchitekten und Stadtteilmanager

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