O/N-A1.2 Quartiersmitte Nonnenbruch - Stettiner Straße

"Wir gestalten gemeinschaftsfördernde Aufenthaltsräume in den Stadtteilen."


Nonnenbruch Zentrum-skaliert

Maßnahmenziele:

- Gestaltung einer räumlichen Mitte für den Nonnenbruch

- Schaffung eines Treffpunktes für die Nonnenbrucher Bürger:innen

- Initiierung von regelmäßigen Veranstaltungen und Aktivitäten zur Belebung der Quartiersmitte

Der Stadtteil Nonnenbruch ist durch großzügige halböffentliche Räume geprägt. Zudem bestehen Grünflächen mit hohem Freizeit- und Erholungswert. Es mangelt dem Stadtteil jedoch an einer Quartiersmitte, die als sozialer Treffpunkt dient, einem Ort, an dem man sich zufällig begegnen und für einen Plausch verweilen kann.

Die Ergebnisse der im Rahmen der ISEK-Erstellung durchgeführten Bürgerbeteiligung zeigen, dass die Wiese an der Stettiner Straße für viele Bürger:innen im Nonnenbruch die »gefühlte« Quartiersmitte darstellt. Deshalb soll in diesem Bereich einschließlich der angrenzenden Königsberger Straße die bauliche Ausgestaltung einer Quartiersmitte erfolgen.

Fokus der Gestaltungsidee ist die nachbarschaftliche Nutzung der Wiese. Hierzu wurde angeregt, diese durch die Pflanzung von Obstbäumen unter dem Motto der »Essbaren Stadt« für die Bewohnerschaft nutzbar zu machen. Die Früchte können gemeinschaftlich geerntet und weiterverarbeitet werden. Zudem kann auch ein Projekt zum gemeinschaftlichen Gärtnern an dieser Stelle umgesetzt werden.

Ergänzend soll die Fläche Veranstaltungen und Events zur Verfügung stehen, um so zur Belebung der neuen Quartiersmitte beizutragen. Hierbei können eine Reihe von Ideen aus der Bürgerbeteiligung aufgegriffen werden, wie z. B. Seifenkistenrennen, gemeinsame Ernteaktionen, Open-Air-Kino oder interkulturelle Street-Food-Festivals.

Darüber hinaus soll die Quartiersmitte auch als fester Standort für mobile Verkaufswagen (Bäcker, Gemüse etc.) etabliert werden, um die Nahversorgung vor Ort zu stärken.

Die Finanzierung soll mit Mitteln der Städtebauförderung ermöglicht werden. Hierzu beantragte die Stadt Heiligenhaus im Jahr 2023 auf Basis eines Vorentwurfs die entsprechenden Fördergelder. Sobald der Förderbescheid vorliegt kann mit der vertiefenden Planung und Realiserung der Maßnahme begonnen werden.

Ebenso sollen die Einwohner:innen des Stadtteils bei der weiteren Planung der Maßnahme beteiligt werden.

gefördert durch:


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